Tischgesetzblatt · Teil I · Nr. 1

Anlage

Punktetabelle

Kurzfassung für den Tisch. Bei Abweichungen geht der Gesetzestext vor.

TatbestandPunkteFundstelle
Rohrkrepierer (niemand lacht)0§ 5 Abs. 2
Schmunzler1§ 5 Abs. 1 Nr. 1
Lacher2§ 5 Abs. 1 Nr. 2
Brüller3§ 5 Abs. 1 Nr. 3
Ehrenpointe5§ 5 Abs. 1 Nr. 4
Vorlachen, Konfektionswitz (auf Einrede, vom Bildschirm stets), Überlängeje eine Stufe weniger§ 6
Frotzelzuschlag je anwesendem Betroffenen+1§ 7 Abs. 1
Rundumschlag (mindestens drei andere Mitglieder anwesend, alle betroffen)+2§ 7 Abs. 2
Fallhöhenzuschlag je anwesendem Betroffenen mit Wahlamt+1§ 19 Abs. 2
Konter+1§ 8 Abs. 1
Rückbezug (selbe Sitzung / frühere Sitzung)+1 / +2§ 8 Abs. 2
Publikumszuschlag+1§ 8 Abs. 3
Demutszuschlag+1§ 8 Abs. 4
Kappung aller Zuschlägehöchstens 2 × Grundpunkte§ 9 Abs. 2
Vorlagenpunkt für den Vorlagengeber+1§ 10
Selbstberühmung oder Koketterie zu einem BeitragBeitrag 0, zusätzlich −1§ 12 Abs. 2, 3
Selbstberühmung ohne Bezug auf einen Beitrag−1§ 12 Abs. 3
Pointenvorgriff (Urheber erhält +1)−1§ 13 Abs. 1
Pointendiebstahl (Bestohlener erhält +1)Beitrag 0, zusätzlich −2§ 13 Abs. 2
Witzerklärung (ungefragt zusätzlich −1)Beitrag 0§ 13 Abs. 3
Pointenverzug−1§ 13 Abs. 4
GürtellinieBeitrag 0, zusätzlich −2§ 14
Pointenkartell (Kronzeuge ohne Zusatzabzug)Beiträge 0, zusätzlich −3§ 15
Bestechung (bis Espresso-Wert erlaubt)−3§ 16 Abs. 1, 2
Ungebühr−1§ 16 Abs. 3
Tischverrat (bei Gästen haftet der Gastgeber)−5§ 16a Abs. 1, 2
Verletzung des Abwesendengeheimnisses−10§ 16a Abs. 1

Beispiel: Ein Lacher (2) frotzelt drei der fünf anderen Mitglieder, eines davon ehemaliger Bürgermeister. Zuschläge 3 + 1 = 4, die Kappung (2 × 2 = 4) greift gerade nicht: 6 Punkte. Sagt der Urheber danach „Der war gut“, verfallen die 6 Punkte, und ein weiterer wird abgezogen.