Tischgesetzblatt
Teil I · Nr. 1
Gesetz über Pointen und wohlwollende Frotzeleien am Mittagstisch
(Mittagspointengesetz – MiPoG)
Vom 2. Oktober 2026 · Stand: 15. Oktober 2026
„Die Frotzelei ist die Fortsetzung der Zuneigung mit anderen Mitteln.“ (§ 3 Abs. 1)
Tischgeheimnis · § 3a MiPoGDas Mittagspointengesetz ordnet den Wettbewerb um Pointen, Sprüche und Frotzeleien in einer Tischrunde. Es vergibt Punkte für Lacher, Zuschläge für Frotzeleien und Abzüge für Eigenlob; über Streit entscheidet ein Schiedsgericht aus den unbeteiligten Mitgliedern. Diese Seite veröffentlicht den Gesetzestext, rechnet Punkte aus und hilft dem Punktewart beim Buchen.