Tischgesetzblatt · Teil I · Nr. 1

Beitritt

Übernahme des Gesetzes durch andere Tische (Rezeption).

Jede Tischrunde kann sich das Mittagspointengesetz als eigenes Recht geben. Ein Beitritt ändert für die Ursprungsrunde nichts: Jeder Tisch ist ein eigener Staat, legt das Gesetz selbst aus und kann es nach § 30 für sich ändern.

So tritt ein Tisch bei

  1. Die Beitrittsurkunde drucken, Name des Tisches, Ort und Datum eintragen.
  2. Das Gesetz am eigenen Tisch nach § 33 Abs. 1 beschließen: bei einem gemeinsamen Mittagessen von mindestens drei Mitgliedern mit der Mehrheit der Anwesenden. Wer unterzeichnen möchte, tut es auf der Urkunde; die hat Serviettenform.
  3. Auf Wunsch in die Liste der Vertragsstaaten eintragen lassen: per Beitrittserklärung auf GitHub oder per E-Mail an burow(at)borisburow.de. In die Liste kommen nur Name des Tisches, Ort und Datum des Beschlusses, keine Personen.

Vertragsstaaten

TischOrtBeschluss
Mipog-Faecher (Ursprungsrunde)Karlsruhe15. Oktober 2026