Tischgesetzblatt · Teil I · Nr. 1

Abschnitt 2 – Punkte

§ 5

Grundpunkte

(1) Jeder Beitrag wird der höchsten Wertungsstufe zugeordnet, deren Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Stufe 1, Schmunzler (1 Punkt): Mindestens eine andere anwesende Person lacht hörbar oder schmunzelt sichtbar. Eine Sperrklausel findet nicht statt.
  2. Stufe 2, Lacher (2 Punkte): Die Mehrheit der anderen anwesenden Personen lacht hörbar.
  3. Stufe 3, Brüller (3 Punkte): Alle anderen anwesenden Personen lachen hörbar, und mindestens eine muss das Essen oder Trinken unterbrechen; hat niemand etwas zu essen oder zu trinken vor sich, genügt das Lachen aller (Trockenregel).
  4. Stufe 4, Ehrenpointe (5 Punkte): Zusätzlich zu Stufe 3 lacht mindestens eine andere anwesende Person Tränen, verschluckt sich oder verliert die Kontrolle über Speisen oder Getränke.

(2) Lacht niemand, ist der Beitrag ein Rohrkrepierer und bleibt ohne Punkte.

(3) Stöhnen, Augenrollen und Kopfschütteln gelten als Lachen, wenn sie erkennbar ein absichtlich schlechtes Wortspiel würdigen (Kalauerfiktion).

(4) Die Wiederholung eines eigenen Beitrags, der in derselben Spielzeit bereits vorgetragen wurde, bleibt ohne Punkte. § 8 Absatz 2 (Rückbezug) und § 21 (Wiedereinsetzung) bleiben unberührt.

(5) Wer einen fremden Beitrag unter Nennung des Urhebers wiedergibt (Zitat), erhält dafür keine Punkte; dem Urheber wird nichts gutgeschrieben.

(6) Unfreiwillige Komik ist kein Beitrag. Sie darf von jedem zum Gegenstand eines Beitrags gemacht werden.

Begriffe dazu

Fiktion
Das Gesetz behandelt etwas als gegeben, auch wenn es nicht stimmt; erkennbar an „gilt als“. Ein Gegenbeweis ist ausgeschlossen. Klassiker: Wer beim Erbfall schon gezeugt, aber noch nicht geboren war, gilt als vor dem Erbfall geboren (§ 1923 Abs. 2 BGB).
Sperrklausel
Mindestanteil an Stimmen, ohne den eine Partei grundsätzlich leer ausgeht, etwa die Fünfprozenthürde bei Bundestagswahlen. Im MiPoG zählt schon ein einziger Schmunzler.
Unberührt
„Bleibt unberührt“ heißt: Die genannte Vorschrift gilt daneben weiter, die neue Regel schränkt sie nicht ein.
Vorsatz
Wissen und Wollen. Es genügt, den Erfolg für möglich zu halten und „billigend in Kauf zu nehmen“ (bedingter Vorsatz). Wer eine unfreiwillig komische Bemerkung hinterher zum Witz erklärt, hatte keinen Witzvorsatz: Nachträglicher Vorsatz zählt nicht.

Geändert am

2. Oktober 2026 (neu) · 14. Oktober 2026

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