Abschnitt 6 – Spielzeit und Ehrungen
Tageswertung und Jahreswertung
(1) Tagessieger ist das Mitglied mit dem höchsten Saldo der in einer Sitzung gebuchten Punkte; bei Gleichstand sind es alle Punktgleichen. Der Tagessieger darf bis zum Beginn der nächsten Sitzung von den anderen so angeredet werden. Die Selbstbezeichnung ist Selbstberühmung.
(2) Für die Jahreswertung werden alle Buchungen eines Mitglieds in der Spielzeit zusammengerechnet; der Punktestand kann negativ sein. Ein Ausgleich für Abwesenheit findet nicht statt.
(3) Bei Punktgleichheit entscheidet zunächst die größere Zahl von Beiträgen, deren maßgebliche Stufe (§ 11 Absatz 1 Nummer 3) 3 oder 4 ist, sodann die kleinere Zahl gebuchter Selbstberühmungen, zuletzt das Los, das der Punktewart zieht. Beiträge, die ohne Punkte geblieben sind, werden nicht mitgezählt.
(4) Der Punktewart der abgelaufenen Spielzeit stellt die Jahreswertung in der ersten Sitzung der folgenden Spielzeit fest.